Hygienemaßnahmen auf Messeständen
Um auch in Zeiten von Corona eine sichere Messeveranstaltung zu gewährleisten, haben wir nachfolgend wichtige Informationen für Sie als Aussteller zusammengestellt.
Hygienemaßnahmen für Ausstellungsstände
Stand: 02.12.2020
Ablauf der Geschäftskontakte
Um die Gesundheit aller zu schützen, sollte auch bei Geschäftsterminen der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten und auf Körperkontakt und Händeschütteln verzichtet werden.
Desinfektion
In der Halle, dem Eingangsbereich, den Sanitäranlagen etc. stehen für alle Messeteilnehmer zahlreiche Desinfektionsspender zur Verfügung. Kontaktflächen wie Türklinken, Handläufe etc. werden außerdem regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Auf jedem Messestand ist außerdem Desinfektionsmittel bereitzustellen. Kontaktflächen wie z. B. Tische, Stühle, Theken etc. sind regelmäßig bzw. nach jedem Besucherwechsel zu reinigen.
Kontaktlisten
Das Gesundheitsamt fordert, dass ab 01.01.2021 auch die Rückverfolgbarkeit von Kontakten an Messeständen sichergestellt werden muss. Daher müssen digitale Kontaktlisten geführt werden, in der sowohl Ankunftszeit des Besuchers auf dem Messestand erfasst wird als auch der Zeitpunkt, wenn der Besucher den Stand wieder verlässt. Hierfür wird aktuell an einer technischen Umsetzung gearbeitet. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, teilen wir sie Ihnen mit.
Maskenpflicht
Auf der gesamten Messe ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Ausgenommen hiervon sind das Außengelände und Sitzplätze auf den Ständen und der Gastronomiefläche, sofern ausreichend Abstand eingehalten werden kann.
Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nicht gestattet.
Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1,50 m ist immer einzuhalten.
In der Halle werden die Bewegungsflächen (Eingang, Gänge etc.) so gestaltet, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Messestände sind so zu gestalten, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird.
So habe die Tische auf Normständen beispielsweise eine Tiefe von 1,40 m, sodass auch hier am Sitzplatz der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Minimierung des physischen Kontakts
Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit COVID-19 ist grundsätzlich darauf zu achten, den physischen Kontakt so gering wie möglich zu halten. Das beinhaltet bspw. eine kontaktlose Begrüßung.
Die Weitergabe von Werbe- und Informationsmaterial hat nach Möglichkeit digital zu erfolgen.
Die Ausgabe von Give-Aways aus großen Behältern ist derzeit nicht zulässig. Eine Ausgabe durch das Standpersonal ist möglich, solange dabei die Hygieneregelungen eingehalten werden.
Standevents
Auf Events mit Partycharakter an den Ständen muss in Corona-Zeiten leider verzichtet werden.
Standgestaltung
Im Sinne eines sicheren Messeablaufs gilt der Mindestabstand von 1,50 m auch auf den Messeständen.
Verpflegung
Die Ausgabe von Speisen und Getränken an den Ständen ist grundsätzlich erlaubt. Die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen unter Corona-Bedingungen sind vom Cateringunternehmen bzw. Standbetreiber sicherzustellen. Sollte ein externes Cateringunternehmen eingesetzt werden, so ist auch hier jede Person einzeln anzumelden, welche in die zulässige Standbesetzung einberechnet werden muss.