Vorteile der Insolvenzabsicherung für kleine Reiseveranstalter im DRSF

Dr. Andreas Gent, Geschäftsführer Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF), referiert zu diesem Thema im RDA TrendForum am 26. April 2022 um 13:15 Uhr.

Seit dem 01.11.2021 ist die Mitgliedschaft beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) für alle größeren Reiseveranstalter mit einem jährlichen Umsatz ab 10. Mio. EUR gesetzlich verpflichtend. Aber auch kleinere Reiseveranstalter können sich beim DRSF für den Insolvenzfall absichern. Tatsächlich haben sich rd. 1/3 der Veranstalter, die beim DRSF abgesichert sind, freiwillig für die Mitgliedschaft beim Reisesicherungsfonds entschieden. In seinem Vortrag skizziert Dr. Andreas Gent die Gründungsgeschichte des DRSF und stellt anhand aktueller Daten und Fakten die Vorteile heraus, die der Fonds auch kleineren Reiseveranstaltern bietet.

Datum:
26. April 2022 um 13:15 Uhr im RDA TrendForum

Referent:
Dr. Andreas Gent, Geschäftsführer Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)


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